Gesetzliche Grundlagen
Auszug aus dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz – MPhG vom 26. Mai 1994
Ausbildung als Physiotherapeut
§ 9
Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung. Sie wird durch staatlich anerkannte Schulen vermittelt und schließt mit der staatlichen Prüfung ab. Schulen, die nicht an einem Krankenhaus eingerichtet sind, haben die praktische Ausbildung im Rahmen einer Regelung mit Krankenhäusern oder anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen sicherzustellen.
§ 10
Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung nach § 9 ist 1.die Vollendung des 17. Lebensjahres und die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes und 2.der Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder eine nach Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.
Auszug aus der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-AprV) vom 6. Dezember 1994
§ 1 Abs.1
(1) Die dreijährige Ausbildung der Physiotherapeuten umfasst mindestens den in der Anlage 1 aufgeführten theoretischen und praktischen Unterricht von 2900 Stunden und die aufgeführte praktische Ausbildung von 1600 Stunden. (siehe unter Theoretische und Praktische Ausbildung)
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